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Ausbildung

Die Ausbildung hat bei den Feuerwehren in den letzten Jahren ein zunehmendes Gewicht eingenommen. Einer der Hauptgründe dafür ist sicherlich in der technischen Entwicklung zu sehen. Vor allem im Fahrzeugsektor sind durch die neuen Sicherheitssysteme neue Anforderungen aufgekommen, die zunehmend nur noch durch spezialisierte Rettungsgeräte erfüllt werden können.

Vor diesem Hintergrund legen wir besonderen Wert auf eine gute fachliche Ausbildung unserer Kameradinnen und Kameraden. Nur mit Hilfe dieser Fachkenntnisse kann ein Einsatz mir der notwendigen Sicherheit für die Betroffenen und die Einsatzkräfte und mit der benötigten Ruhe bewältigt werden.

Alle müssen sich selbst in die Verantwortung nehmen und durch bewusstes Üben die notwendigen Fähigkeiten vertiefen („Übung macht den Meister“). Wir sind uns der besonderen Aufgabe und der damit verbundenen Verantwortung gegenüber unserer Mitmenschen bewusst. Das uns entgegengebrachte Vertrauen ehrt uns und spornt uns bei der Ausbildung immer wieder von neuem an. Gerade deshalb, setzen wir unsere eigenen Maßstäbe sehr hoch an. Es gibt immer etwas zu verbessern, zu korrigieren oder schlicht, neu zu erlernen
.

Schwerpunkte der Ausbildung:
- Brandbekämpfung
- Technische Hilfeleistung

Die Ausbildung findet bei der Feuerwehr Immensen in Form von Ausbildungsdiensten, Lehrgängen an der feuerwehrtechnischen Zentrale in Burgdorf (Technische Lehrgänge) und an der Niedersächsischen Landesfeuerwehrschule in Celle (Führungs- und Technische Lehrgänge) statt
.


Lehrgänge FTZ Burgdorf

Lehrgang "Sprechfunker"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang).
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer
: mindestens 16 Stunden.

Lehrgang "Atemschutzgeräteträger"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) und eine gültige Untersuchung nach G 26/Gruppe 3.
Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" abgeschlossen sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer
: mindestens 25 Stunden.

Lehrgang "Maschinisten"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und der Besitz des Führerscheins der Klasse B oder höher.
Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem Lehrgang "Maschinisten" abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen (mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen) und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte, sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Lehrgangsdauer
: mindestens 35 Stunden.

Lehrgänge Landesfeuerwehrschule Celle

Führungslehrgänge

Hier finden Sie die einzelnen Lehrgangsvorausetzungen der Führungslehrgänge.

Lehrgang
"Gruppenführer"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" sowie die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang "Sprechfunker" und an einem weiteren technischen Lehrgang. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden
Der Lehrgang wird in zwei Teilen zu je 35 Stunden durchgeführt (Abschnitte I und II).


Lehrgang
"Zugführer"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer". Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges, einschließlich eines erweiterten Zuges, sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden
Der Lehrgang wird in zwei Teilen zu je 35 Stunden durchgeführt (Abschnitte I und II).


Lehrgang
"Verbandsführer"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer". Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über den erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der FwDV 100.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Lehrgang
"Einführung in die Stabsarbeit"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer". Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden
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Lehrgang
"Führen im ABC-Einsatz"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer" und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "ABC-Einsatz". Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird in zwei Teilen zu je 35 Stunden durchgeführt (Abschnitte I und II).


Lehrgang
"Leiter einer Feuerwehr"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer". Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.
Lehrgangsdauer:
mindestens 35 Stunden.


Lehrgänge
"Ausbilder in der Feuerwehr"
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang "Ausbilder für die Truppausbildung"
ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer".


Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang "Ausbilder für die Sprechfunkerausbildung"
sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer"
und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Sprechfunker".

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang "Ausbilder für die Atemschutzgeräteträgerausbildung"
sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer"
und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgeräteträger"
und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgerätewart".

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang "Ausbilder für die Maschinistenausbildung"
sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer",
der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Maschinist"
und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gerätewart".
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.
Lehrgangsdauer:
mindestens 35 Stunden.


Technische Lehrgänge

Lehrgang
"Technische Hilfeleistung"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.
Lehrgangsdauer
: mindestens 35 Stunden.

Lehrgang "ABC-Einsatz"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgeräteträger". Zum Zeitpunkt des Lehrganges muss die uneingeschränkte Atemschutztauglichkeit vorliegen.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung.
Lehrgangsdauer:
mindestens 70 Stunden.

Der Lehrgang wird in zwei Abschnitten zu je 35 Stunden durchgeführt (Abschnitte I und II).

Lehrgang "Gerätewarte"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Maschinisten".
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen.
Lehrgangsdauer:
mindestens 35 Stunden.

Lehrgang "Atemschutzgerätewarte"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgeräteträger".
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte.
Lehrgangsdauer:
mindestens 35 Stunden.

(Lehrgangsschema zum Download)

Kooperation mit anderen Feuerwehren

Bedingt durch die zunehmenden Anforderungen an die Feuerwehren kann eine Feuerwehr alleine schnell an ihre Grenzen stoßen. Um an 24 Stunden an 7 Tagen die Woche die Einsatzfähigkeit möglichst optimal zu gestalten arbeiten wir zunehmend mit unserer Nachbarwehr aus Arpke zusammen. Die Feuerwehren Immensen und Arpke bilden innerhalb der Stadtfeuerwehr Lehrte einen eigenen Löschbezirk. Um in diesem Rahmen die Zusammenarbeit zu verbessern findet ein regelmäßiger Austausch auch innerhalb der Ausbildungsdienste beider Feuerwehren statt.

 

 

Ausbildungsdienste in Bildern

TLF 1 TLF 2

 

TLF 3 TLF 4

Schaum

 

Zuständig für die Ausbildung

Zugführer

Karsten Bühring

Bauernstraße 23

31275 Lehrte-Immensen

Telefon: 0173/5328981

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